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   BFH, 17.06.1994 - III R 58/93   

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https://dejure.org/1994,8246
BFH, 17.06.1994 - III R 58/93 (https://dejure.org/1994,8246)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1994 - III R 58/93 (https://dejure.org/1994,8246)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1994 - III R 58/93 (https://dejure.org/1994,8246)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    Auszug aus BFH, 17.06.1994 - III R 58/93
    Anhand dieser Vorschrift ist lediglich zu prüfen, ob der Vorsitzende bei der Bestimmung von Berichterstatter und Mitberichterstatter willkürfrei verfahren ist (vgl. auch den BFH-Beschluß vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252).
  • BFH, 22.02.1991 - III R 35/87

    Änderung von Einkommensteuerbescheiden - Inkrafttreten der AO 1977 - Wirkung für

    Auszug aus BFH, 17.06.1994 - III R 58/93
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Februar 1991 III R 35/87 (BFHE 164, 198 [BFH 22.02.1991 - III R 35/87], BStBl II 1991, 717).
  • BFH, 17.06.1994 - III B 95/93

    Rüge einer ungenügenden Sachaufklärung durch Nichterhebung von Beweisen

    Auszug aus BFH, 17.06.1994 - III R 58/93
    Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Kläger Beschwerde eingelegt, die der Senat durch Beschluß vom heutigen Tage III B 95/93 zurückgewiesen hat.
  • BFH, 08.09.1999 - XI R 104/96

    Revision

    Die Vorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO betrifft nicht den Fall, daß eine Entscheidung den Tatbestand nicht oder nicht vollständig wiedergibt (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1994 III R 44/93, BFH/NV 1994, 885) oder einen Verfahrens- oder Sachantrag übergeht (BFH-Beschluß vom 17. Juni 1994 III R 58/93, BFH/NV 1995, 49).

    b) Soweit der Kläger das Übergehen seines Antrags auf Aussetzung des Klageverfahrens rügt und damit einen Fehler des --vor oder bei der Findung der Entscheidung-- zu beachtenden gerichtlichen Verfahrens, ist ein solcher Fehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 885; in BFH/NV 1995, 49, und vom 14. Juli 1987 VIII R 19/86, BFH/NV 1988, 164; Ruban in Gräber, a.a.O., § 119 Anm. 23).

  • BFH, 11.01.2001 - III S 7/99

    Einkommensteuer - Besorgnis der Befangenheit - Verfahrensmängel - Antrag auf PKH

    Ein Begründungsmangel muss das sachliche Klagebegehren und die damit zusammenhängenden Angriffs- und Verteidigunsmittel betreffen; die fehlende Begründung zur Entscheidung über einen Antrag, der das gerichtliche Verfahren betrifft, kann deshalb nicht mit der Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. geltend gemacht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1994 III R 58/93, BFH/NV 1995, 49; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Anm. 25, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.1998 - X R 5/98

    Verfahrensmangel; nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Im übrigen muß der Begründungsmangel das sachliche Klagebegehren und die damit zusammenhängenden Angriffs- und Verteidigungsmittel betreffen; die fehlende Begründung zur Entscheidung über einen Antrag, der das gerichtliche Verfahren betrifft, kann deshalb nicht mit der Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO geltend gemacht werden (z.B. BFH-Beschluß vom 17. Juni 1994 III R 58/93, BFH/NV 1995, 49; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 25, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.1996 - VII R 13/96

    Revision wegen Fehlens von Entscheidungsgründen

    Aus dem bloßen Übergehen etwaiger Beweisangebote oder -anträge des Klägers im Hinblick auf sein Verschulden im Rahmen der Haftung nach § 69 AO 1977 in der Urteilsbegründung kann der Kläger deshalb nicht herleiten, daß der angefochtenen Entscheidung die Gründe fehlen (vgl. auch BFH, Beschluß vom 17. Juni 1994 III R 58/93, BFH/NV 1995, 49).
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